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Kostenlose Garantieverlängerung
Wenn Sie den Einkauf eines Neugerätes mit Ihrer Manor Mastercard® bezahlen, verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten um 12 Monate. Reparatur- bzw. Ersatzkosten werden im Garantiefall bis zu CHF 1000.- pro Jahr zurückerstattet.
Häufige Fragen
Kurz nach Ablauf der Garantiedauer ist Ihr Mobiltelefon plötzlich kaputt? Ab einem Warenwert von mindestens CHF 100.– verlängert sich der Garantieschutz automatisch und ohne weitere Kosten. Im Garantiefall werden entstandene Kosten für Reparatur und Ersatz zurückerstattet.
Versichert sind Neugeräte für private Zwecke, die einen Warenwert von mindestens CHF 100.– haben und einer der folgenden Gerätekategorien angehören:
- Elektrische Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kochherde, Backöfen, Mikrowellen, Küchenmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasiergeräte, Haartrockner usw.
- Elektronische Unterhaltungsgeräte: Fernseher, Beamer, DVD-/Blue-ray-Player, Heimkinosysteme, Hi-Fi-Anlagen, MP3-Player, Fotokameras, Videokameras, GPS-Geräte, Spielkonsolen usw.
- Elektrische Kommunikationsgeräte: Mobiltelefone, Tablets, Wearables, Computer, Notebooks, Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, externe Harddisks usw.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
- Das versicherte Gerät wurde mindestens zu 60% mit der Manor Mastercard bezahlt.
- Das versicherte Gerät ist im Schadenfall nicht älter als fünf Jahre.
- Das versicherte Gerät verfügt über eine abgelaufene Herstellergarantie oder Händlergewährleistung.
- Das versicherte Gerät ist für private Zwecke bestimmt.
- Das versicherte Gerät wurde bei einem Händler mit Sitz in der Schweiz oder in deren Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien und Österreich) oder einem auf die Schweiz ausgerichteten Onlineshop (z.B. ".ch"-Internetadresse und/oder Zahlung in CHF) gekauft.
- Der Warenwert beträgt mindestens CHF 100.–.
Die maximale Versicherungssumme ist CHF 1 000.– pro Ereignis. Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Garantieverlängerung gilt für Neugeräte, welche bei einem gewerbsmässigen Anbieter (z. B. Ladengeschäft, Versandhandel, Internetanbieter) mit Sitz in der Schweiz, in deren Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Italien und Österreich) oder einem auf die Schweiz ausgerichteten Onlineshop (z. B. ".ch"-Internetadresse und/oder Zahlung in CHF) gekauft wurden. Das Impressum der Website gibt Ihnen über den Firmensitz des Anbieters Auskunft.
Versichert sind Material- und Fabrikationsmängel eines versicherten Gerätes oder Zubehörs, welche auch unter die Herstellergarantie gefallen wären.
Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der inbegriffenen Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung und dauert 12 Monate. Das Gerät darf im Schadenfall nicht älter als fünf Jahre sein.
Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:
- Geräte, die über keine Herstellergarantie bzw. Händlergewährleistung verfügen.
- Geräte, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden.
- Fehler oder Fehlfunktionen, welche vom Hersteller im Rahmen der ursprünglichen Herstellergarantie nicht angenommen werden.
- Austauschbare Gerätekomponenten mit begrenzter Lebensdauer, die regelmässig ersetzt werden müssen (z. B. Sicherungen, Akkus, Datenträger, Computer-Mäuse, Fernbedienungen, Joysticks usw.).
Senden Sie das Schadenformular (allianz-travel.ch/viseca) sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:
- Kaufquittung
- Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.
Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand oder das Gerät mindestens zu 60% mit einer Manor Mastercard bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
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