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Tectake
Artikel-Nr.: mp-1757e0bb-tproduct
Du suchst nach einem Kostüm, das nicht nur auffällt, sondern auch für Spaß und Staunen sorgt? Dann ist dieses selbstaufblasbare Skelettkostüm genau das Richtige! Ob für Fasching, Halloween oder die nächste Mottoparty mit diesem witzigen Ganzkörperkostüm wirst Du garantiert zum Hingucker. Es verbindet originelles Design mit beeindruckender Technik und ist ideal für alle, die sich gerne in Szene setzen.
Das Highlight dieses Kostüms ist zweifellos die automatische Aufblasfunktion: Innerhalb weniger Sekunden verwandelt sich das Outfit von einem unscheinbaren Anzug in eine eindrucksvolle, skelettförmige Luftfigur ganz ohne Aufwand! Dafür sorgt ein batteriebetriebener Ventilator, der sich leicht aktivieren lässt. So bleibt nicht nur die Spannung erhalten, sondern auch der Spaßfaktor hoch.
Trotz seiner imposanten Erscheinung bietet das Kostüm ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit. Die durchdachte Passform erlaubt es Dir, frei zu laufen, zu tanzen oder zu spielen perfekt für lange Partynächte oder ausgedehnte Faschingsumzüge.
Was das Tragegefühl betrifft, punktet das Kostüm mit einem leichten, dabei jedoch strapazierfähigen Material. Es lässt sich angenehm tragen und ist gleichzeitig robust genug, um ausgelassene Feiern problemlos mitzumachen. Egal ob drinnen oder draußen Du kannst Dich auf Dein Kostüm verlassen.
Und das Beste? Das Design ist ein echter Blickfang: Die klassische Skelettoptik auf schwarzem Untergrund sorgt für einen coolen Kontrast und zieht alle Blicke auf sich. Damit hebst Du Dich von herkömmlichen Verkleidungen deutlich ab und sicherst Dir den Style-Faktor des Abends, Material: 100 % Polyester.
Highlights:
- Perfektes Kostüm für Fasching, Halloween, Partys oder Junggesellenabschiede
- Batteriebetrieben
- Aufgeblasen innerhalb von Sekunden
- Maximale Bewegungsfreiheit
- Leichtes und dennoch strapazierfähiges Material
Technische Details:
Lieferumfang :
- selbstaufblasbares Kostüm
Hinweise :
Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG)
Informationen zu Batterien
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit.
1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben.
Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben.
Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.
2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG
Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.
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CHF 30.90
Tectake Selbstaufblasbares Kostüm Skelett
Farbe:
Weiss
Grösse:
Geliefert durch MANOR PARTNER
Leider nicht mehr verfügbar online
Tectake
Artikel-Nr.: mp-1757e0bb-tproduct
Du suchst nach einem Kostüm, das nicht nur auffällt, sondern auch für Spaß und Staunen sorgt? Dann ist dieses selbstaufblasbare Skelettkostüm genau das Richtige! Ob für Fasching, Halloween oder die nächste Mottoparty mit diesem witzigen Ganzkörperkostüm wirst Du garantiert zum Hingucker. Es verbindet originelles Design mit beeindruckender Technik und ist ideal für alle, die sich gerne in Szene setzen.
Das Highlight dieses Kostüms ist zweifellos die automatische Aufblasfunktion: Innerhalb weniger Sekunden verwandelt sich das Outfit von einem unscheinbaren Anzug in eine eindrucksvolle, skelettförmige Luftfigur ganz ohne Aufwand! Dafür sorgt ein batteriebetriebener Ventilator, der sich leicht aktivieren lässt. So bleibt nicht nur die Spannung erhalten, sondern auch der Spaßfaktor hoch.
Trotz seiner imposanten Erscheinung bietet das Kostüm ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit. Die durchdachte Passform erlaubt es Dir, frei zu laufen, zu tanzen oder zu spielen perfekt für lange Partynächte oder ausgedehnte Faschingsumzüge.
Was das Tragegefühl betrifft, punktet das Kostüm mit einem leichten, dabei jedoch strapazierfähigen Material. Es lässt sich angenehm tragen und ist gleichzeitig robust genug, um ausgelassene Feiern problemlos mitzumachen. Egal ob drinnen oder draußen Du kannst Dich auf Dein Kostüm verlassen.
Und das Beste? Das Design ist ein echter Blickfang: Die klassische Skelettoptik auf schwarzem Untergrund sorgt für einen coolen Kontrast und zieht alle Blicke auf sich. Damit hebst Du Dich von herkömmlichen Verkleidungen deutlich ab und sicherst Dir den Style-Faktor des Abends, Material: 100 % Polyester.
Highlights:
- Perfektes Kostüm für Fasching, Halloween, Partys oder Junggesellenabschiede
- Batteriebetrieben
- Aufgeblasen innerhalb von Sekunden
- Maximale Bewegungsfreiheit
- Leichtes und dennoch strapazierfähiges Material
Technische Details:
Lieferumfang :
- selbstaufblasbares Kostüm
Hinweise :
Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG)
Informationen zu Batterien
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit.
1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben.
Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben.
Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.
2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG
Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.
Produktspezifikationen
| Alter ab | 18 Jahre |
|---|---|
| Pflegehinweise |