Einweg-Gesichtsmasken, 3-Schicht-Filtermasken. Wenn die Verwendung von Medizinprodukten oder von persönlicher Schutzausrüstung vorgeschrieben ist (für den medizinischen Gebrauch, für die Verwendung am Arbeitsplatz), dürfen Sie nicht verwendet werden. Sie garantieren keinen Schutz der Atemwege des Trägers. Die gewöhnliche (Einweg-)Maske ist nur zum Bedecken von Mund und Nase aus Gründen der Umwelthygiene und zur Verwendung in der Gemeinschaft geeignet. Diese Hilfsmittel verursachen bei ihrer bestimmungs-gemäßen Anwendung keine Schäden und stellen kein zusätzliches Risiko für die Anweder dar. Es handelt sich nicht um ein Medizinprodukt oder um persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Träger müssen auf jeden Fall die vorbeugenden Vorschriften der räumlichen Distanzierung und andere Bestimmungen einhalten, die im Zusammenhang mit der Corona Krise eingeführt wurden.